Weg zum EUR ING
Der Titel „EUR ING“ (Europaingenieur) wurde von FEANI, dem europäischen Dachverband nationaler Ingenieurverbände, geschaffen, um die Vielfalt technischer Berufsbezeichnungen in Europa überschaubar zu machen. EUR ING verfügen über eine abgeschlossene hochwertige Ausbildung auf einem technischen Fachgebiet verbunden mit zusätzlicher ingenieurmäßiger Berufserfahrung, die im Rahmen der Antragstellung evaluiert wird.
In den Richtlinien zur Verleihung des EUR ING wird deshalb für Hochschulabsolventen eine mindestens siebenjährige Ausbildungsdauer verlangt (A = U + T = 7 Jahre), in deren Verlauf mindestens drei Jahre Hochschule (tertiäre Ausbildung an Fachhochschulen, Universitäten, mind. 180 ECTS) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachzuweisen sind. Damit ist im Normalfall zumindest eine Berufsreifeprüfung Voraussetzung für den Antritt dieser Ausbildung.
Eine Ausnahmeregelung gibt es für so genannte Sonderfälle (special case), bei denen gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen sind, die auf andere Weise erworben wurden. Erwartet wird hier nach einer technischen Ausbildung eine ingenieurmäßige Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren. HTL-Ingenieur/innen können nach den FEANI-Regeln somit als „Sonderfälle“ den Titel EUR ING erwerben.
Entscheidend ist bei Sonderfällen die Beurteilung der „gleichwertigen Kenntnisse“. Beurteilt werden vor allem die im Rahmen der Berufspraxis ausgeübten beruflichen Tätigkeiten und damit verbunden die erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse, wobei die Ingenieurmäßigkeit ausschlaggebend ist. Dem Nationalkomitee obliegt daher die Beurteilung, ob die nachgewiesene Berufstätigkeit (Dienstzeugnisse, bei Selbständigkeit Eintrag ins Firmenbuch) als ingenieurmäßig qualifiziert werden kann. Erfahrungsgemäß gibt es Probleme, wenn sich die Berufstätigkeit auf eine rein wissenschaftliche oder Lehrtätigkeit beschränkt. So wurde beispielsweise einem Berufsschullehrer die Verleihung des Titels „EUR ING“ verweigert, weil er abgesehen von seiner Lehrtätigkeit über keine darüber hinausgehenden Berufserfahrungen verweisen konnte.
In einer Empfehlung einer EU-Kommission an die Mitgliedsländer wird vorgeschlagen, bei einem „EUR ING“ auf Anpassungsmodalitäten zu verzichten, wenn eine Ingenieurtätigkeit in einem anderen EU-Land begonnen werden soll.
Im Übrigen gilt der „EUR ING“ in Europa nicht nur im EU Raum, weil die FEANI alle europäischen Staaten einschließt. Bei Tätigkeiten einzelner Ingenieure im Ausland oder bei Ingenieurleistungen österreichischer Firmen im Ausland kann der Hinweis auf „EUR ING“ vertrauensfördernd und damit hilfreich sein.
Mehr Informationen erhalten Sie hier zum Download: EUR ING Guide