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Weg zur Ingenieur*in

Ablaufprozess zur Erlangung der "Qualifikationsbezeichnung" Ingenieur

Allgemeine Informationen

Aufgrund der Bestimmungen des Ingenieurgesetzes 2017, das seit 1. Mai 2017 gilt, können Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt (HTL), einer land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt (HLFL), oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation und über drei bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis verfügen, die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" erwerben. 
Dazu ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Berufspraxis im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens erforderlich. Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachgespräch

  1.  
    • Ablegung einer Reife-/Diplomprüfung an einer inländischen HTL oder HLFL,
    • Ablegung einer Abschlussprüfung im Ausland (formale Qualifikation), die einer Reife- oder Diplomprüfung entspricht oder
    • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
  2. Ablegung einer Reifeprüfung und Nachweis einer mit der Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen bzw. höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt fachlich vergleichbaren Qualifikation und Absolvierung einer nachfolgend mindestens sechsjährigen fachbezogenen Praxistätigkeit

 

Absolvierung des Fachgesprächs

Das Fachgespräch erfolgt nach entsprechender Antragstellung und Zulassung mit zwei Expertinnen/Experten aus dem eigenen Berufsbereich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.


Zuständige Stelle

Zertifizierungsstellen im Wohnsitzbundesland (veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft).


Erforderliche Unterlagen

Dem ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise anzuschließen:

  • Nachweis der Personenidentität
  • Zeugnis bzw. Zeugnisse über Schul-/Bildungsabschluss
  • Praxisbestätigungen durch die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber
  • Bei selbständiger Tätigkeit SV-Bestätigung und/oder Auszug aus dem Gewerberegister
  • Gegebenenfalls Bestätigungen über fachliche Weiterbildungen
  • Eigene aussagekräftige Beschreibungen der ingenieurmäßig ausgeführten Tätigkeiten anhand von Referenzprojekten

Kosten

Die Kosten betragen pauschal 370 Euro.

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